# Ausschabung
# Amniocentese
# IUP-Einlage in Narkose
# Facelifting
# Entfernung von Muttermalen
Sehr geehrte Patientin,
bei Ihrem Besuch in unserer frauenärztlichen Praxis möchten wir Ihnen die für Ihre Gesundheit die bestmögliche Vesorgung anbieten.
Welche Leistungen haben die gesetzlichen Krankenkassen für die Früherkennung festgelegt?
Ab dem 20. Lebensjahr:
# Erhebung der Vorgeschichte
# Spiegeleinstellung des Muttermundes
# Abstrich vom Muttermund - 'Pap-Test'
# Gynäkologische Tastuntersuchung
# Beratung und weitere Abklärung
Ab dem 30. Lebensjahr:
# Abtasten der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten
Ab dem 45. Lebensjahr:
# Untersuchung des Enddarmes
Ab dem 50. Lebensjahr:
# Test auf Blut im Stuhl - bis zum 55. Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre
# zwischen dem 50. - 55. Lebensjahr jährlich ein Stuhltest auf mögliche Blutungsquellen im Magen oder Darm
# ab dem 55. Lebensjahr Stuhltest 2 mal im Jahr oder alle 10 Jahre 1 x Darmspiegelung ( falls Darmspiegelung durchgeführt wurde, besteht kein Anspruch mehr auf einen Papierstreifen-Test )
Die gesetzliche Grundlage für die kassenärztliche Versorgung der Patienten stellt das Sozialgesetzbuch V. dar. Im Paragraph 12 heisst es:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein; Sie dürfen das Mass des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Weitere ärztliche Untersuchungen über den Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können die Sicherheit der Standarduntersuchung erheblich erhöhen. Diese sind im Einzelfall sinnvoll, können jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erbracht werden.
Deshalb bieten wir Ihnen ein Ergänzungsprogramm an, damit Sie diese erweiterten Vorsorgemassnahmen für sich in Anspruch nehmen können. Wenn Sie diese Untersuchungen wünschen, müssen diese Leistungen privat nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt werden.
Bitte sprechen Sie uns auf die zusätzlichen Untersuchungen an. Wir beraten Sie gerne entsprechend Ihrer individuellen Situation.
Liegt eine Erkrankung vor oder ergibt sich ein Verdacht auf eine Erkrankung, werden weitere notwendige Massnahmen von der Krankenkasse übernommen.
Kontrolle beider Brüste und der dazugehörigen Lymphdrüsen. Obwohl heute jede 10. Frau im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs erkrankt, ist der routinemässige Ultraschall keine Kassenleistung. Bei der Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse kann man Veränderungen wie Knoten bzw. Zysten feststellen, die noch nicht tastbar sind.
Verbesserte Untersuchung von nicht tastbaren Veränderungen der inneren Geschlechtsorgane. So können ev. Schleimhautveränderungen der Gebärmutter, nicht tastbare Tumoren und Eierstockzysten entdeckt werden. Diese können mittels Ultraschall früher nachgewiesen werden als mit der einfachen Abtastung.
Eine nicht korrekt liegende Spirale vermindert die Zuverlässigkeit dieser Verhütungsmethode. Regelmässige Kontrollen verringern das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft.
Messung der Gebärmutterschleimhaut und der Follikelgrösse zur Bestimmung des Eissprungs bei unerfülltem Kinderwunsch in der ersten Zyklushälfte am 12. - 14. Zyklustag.
Dieser Test ist ein viel genauerer Krebsvorsorgetest mittels Bürste. Die so tiefer gewonnenen Zellen aus dem Gebärmutterhals werden zunächst in einer Lösung "abgewaschen". Durch ansschliessende Zentrifugation werden Bestandteile wie Blut, Schleim und Bakterien beseitigt und der Abstrich wird nach spezieller Färbung viel deutlicher gemacht und ermöglicht somit eine eindeutigere Identifizierung von bösartigen Zellen.
Bei diesem Gebärmutterhalsabstrich wird der Stamm des Human Papilloma Virus (HPV) bestimmt. 6.200 Frauen erkranken jährlich an Gebärmutterkrebs, Auslöser für die Krebserkrankung ist die Infektion mit HPV, die durch derzeitige Form der Krebsvorsorge nicht nachgewiesen werden kann. Der Virus wird durch Geschlechtsverkehr übertragen. Rund 80 % aller Frauen infizieren sich damit im Laufe des Lebens. Schafft die körpereigene Immunabwehr es nicht, den Virus zu bekämpfen, kann dieser den Krebs auslösen.
(Typ 6, 11, 16 und 18)
Zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs. Diese einmalige Impfung gegen Krebs ist eine Revolution in dem Kampf gegen bösartige aber auch gutartige Tumore im Genitalbereich. Das Präparat Gardasil besteht aus 3 Spritzen (je 155 Euro) die im Abstand von 2 unf 6 Monaten nach der ersten Applikation verabreicht werden. Manche Kassen übernehmen hierfür die Kosten für Mädchen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr. Wir bitten Sie sich dieses vorher schriftlich bei Ihrer Kasse bestätigen zu lassen. Die Impfung ist am sinnvollsten bei jungen Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverfkehr (z.B. ab dem neunten Lebensjahr) aber kann auch unbegrenzt vom Alter durchgeführt werden. Vor der Impfung sollte durch ein Abstrich vom Muttermund festgestellt werden ob Sie nicht bereits mit den Viren infiziert sind; ansonsten macht die Impfung keinen Sinn mehr ( = HPV-Abstrich ). Es ist noch nicht bekannt wie lange die Wirkung der Impfung anhält, also wann eine Auffrischumpfung erdorderlich ist. Die Impfung bietet auch gegen sog. "Feigwarzen" einen Schutz.
Bin ich in den Wechseljahren? Brauche ich zusätzlich Tabletten? Es werden Hormone der Anhangdrüse und der Eierstöcke bestimmt. Die Hormonspiegel in Blut zeigen, ob die Wechseljahre schon eingetreten sind und ob ein Hormonmangel vorliegt, der u.a. zu den bekannten Östrogenmangelschäden wie Knochenschwund und Veränderungen der Blutfette führen kann.